1. Gegenstand 

1.1 Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sollen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen festgelegt werden, die LEXCELERA SARL, bekannt als Lexcelera (nachfolgend „LEXCELERA“) auf Wunsch des Kunden erbringen kann.

1.2 Die Dienstleistungen (im Folgenden „die Leistungen“) sind die Leistungen, die LEXCELERA seinen Kunden anbietet: Übersetzung, vereidigte Übersetzung, Dolmetschen, Desktop Publishing, Untertitelung, Voiceover und Audio-Video-Transkription.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Angebote, die sich auf diese beziehen.

1.4 Die Auftragsvergabe setzt die volle Zustimmung des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

 

2. Bestellungen

2.1 Jeder Anfrage auf Erbringung einer Leistung ist ein von LEXCELERA erstelltes Angebot mit den Preisen und Lieferfristen beizufügen. Dieses Angebot wird vom Kunden mit dem Vermerk „Eingesehen und akzeptiert“ angenommen und per E-Mail, Fax oder herkömmlicher Post an LEXCELERA übermittelt; andernfalls behält sich LEXCELERA das Recht vor, das Projekt nicht zu beginnen.
. Der Kunde verpflichtet sich, seine Buchhaltungsabteilung bei Auftragsbestätigung zu informieren.

2.2 Jede vom Kunden angeforderte Auftragsänderung ist in einem schriftlichen Dokument festzuhalten, das vom Kunden und von LEXCELERA unterzeichnet wird, wobei der Kunde seine Buchhaltungsabteilung von der Auftragsänderung unterrichten muss. Bereits erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.

 

3. Leistungen 

3.1 LEXCELERA verpflichtet sich, die Leistungen fachgerecht und nach den beruflichen Gepflogenheiten des Übersetzer- und Dolmetscherberufs zu erbringen.

LEXCELERA verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit zu wahren und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zur Kenntnis gebracht werden, nicht an Dritte weiterzugeben.

Mitarbeiter, Übersetzer und Dolmetscher von LEXCELERA sind durch die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet.

LEXCELERA verpflichtet sich, diese Verpflichtung in der vorvertraglichen und der nachvertraglichen Phase ohne zeitliche Begrenzung zu erfüllen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, gegebenenfalls alle technischen Texte, Referenzdokumente und/oder Abbildungen, Fotos oder Pläne zur Verfügung zu stellen, die ein besseres Verständnis dieser Texte ermöglichen.

 

4. Lieferung 

4.1 Die Lieferfristen werden zwischen LEXCELERA und dem Kunden vereinbart und sind auf dem vom Kunden unterzeichneten Angebot aufgeführt. Eine rechtzeitige Lieferung kann in jedem Fall nur dann erfolgen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber LEXCELERA, wie in Punkt 2 definiert, nachgekommen ist.

4.2 Der Empfang jeder Lieferung auf elektronischem Weg ist vom Kunden zu bestätigen.

4.3 LEXCELERA kann nicht für Verzögerungen bei der Zustellung per Fax, Modem, E-Mail und über andere Post- oder Landwege, die nicht direkt von LEXCELERAkontrolliert werden, haftbar gemacht werden.

 

5. Finanzielle Bedingungen

5.1 Der Preis ist auf dem von LEXCELERA und dem Kunden genehmigten Auftrag angegeben. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gehen die Versandkosten stets zu Lasten des Kunden.

5.2 Bei jeder ersten Anfrage einer Leistung oder bei jedem außerhalb Frankreichs ansässigen Kunden wird die Leistung nur nach Vorauszahlung erbracht.

5.3 Bei einem Auftragswert von über 10.000 Euro ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu leisten, sobald das Angebot von ihm bestätigt wurde.

5.4 Nach Erfüllung der Leistung stellt LEXCELERA seine Rechnung aus. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug (über 30 Tage nach Rechnungsdatum) werden die laufenden Aufträge unbeschadet anderer Maßnahmen ausgesetzt. Außerdem werden gemäß Artikel L. 441-6 des Handelsgesetzbuchs eine Entschädigung, die nach dem Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes berechnet wird, sowie eine Pauschalvergütung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 Euro fällig.

 

6. Verantwortlichkeiten

6.1 LEXCELERA kann keinesfalls belangt oder behelligt werden, noch kann es moralisch oder materiell für Reklamationen verantwortlich gemacht werden, die durch stilistische Nuancen begründet werden. LEXCELERA ist nicht verpflichtet, den Text in einem anderen als dem Stil des Ausgangstextes zu verfassen.

6.2 Unter keinen Umständen dürfen Mängel in einem Teil der Übersetzung die Arbeit als Ganzes in Frage stellen. LEXCELERA behält sich das Recht vor, die erforderlichen Änderungen und Korrekturen vorzunehmen.

6.3 Die Haftung von LEXCELERA für eine bestimmte Arbeit ist auf den für diese Arbeit in Rechnung gestellten Betrag beschränkt.

 

7. Beschwerden

7.1 Jede Beschwerde wird nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens dreißig (30) Kalendertage nach Lieferung der Leistung auf dem herkömmlichen Postweg (es gilt das Datum des Poststempels), per E-Mail oder per Fax übermittelt wird. Der Beschwerde müssen die Originaltexte und die beanstandeten Übersetzungen beigefügt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Übersetzung korrekt ist und akzeptiert wird.

7.2 Falls der Kunde nicht zufrieden ist und innerhalb der in 7.1 genannten Frist eine Beschwerde geäußert hat, verpflichtet sich LEXCELERA , auf eigene Kosten und in einem begrenzten Zeitraum, eine überarbeitete Fassung der beanstandeten Übersetzung zu liefern. Die endgültige Beurteilung der Textqualität wird anhand dieser letzten korrigierten Version vorgenommen. Die Angemessenheit solcher Anfechtungen und die Entscheidung über die teilweise oder vollständige Rückzahlung liegen im alleinigen Ermessen von LEXCELERA.

7.3 Der Kunde stimmt zu, dass die Haftung von LEXCELERA hinsichtlich der Erfüllung der in diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen durch den Ausführenden unabhängig von der Begründung seiner Beschwerde und des angewandten Verfahrens stets auf den Betrag begrenzt ist, der den vom Kunden in Erfüllung der Vertragsleistung tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag nicht übersteigt.

 

8. Anwendbares Recht – Rechtsstreitigkeiten 

Es gilt das französische Recht. Die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim Handelsgericht oder Landgericht Paris.